Die Bedarfe an Baumaßnahmen an sächsischen Hochschulen werden im Zuge der Haushaltsanmeldungen ermittelt und durch das zuständige Fachministerium angemeldet. Im Haushaltsverfahren kann der Sächsische Landtag als Haushaltsgesetzgeber nachsteuern. Beschlussfähige Begehren zum Bau oder der Sanierung von Sportstätten an sächsischen Hochschulen finden unsere Unterstützung. Uns ist dabei wichtig, dass ganzheitlich gedacht wird - nachhaltiges Bauen, was verschiedene Aspekte berücksichtigt und Kosten mittelfristig senkt, ist das, was wir anstreben und was wir auch verankert haben als Globalvermerk für den gesamten staatlichen Hochbau.
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