Der Schutz des Eigentums ist im Grundgesetz in Artikel 14 gewährleistet und genießt damit den höchsten Rang eines Grundrechts. Extreme Wetterereignisse, die großen Schaden an Gebäuden anrichten können, nehmen mit dem fortschreitenden Klimawandel zu. Daher ist jede Klimaschutzmaßnahme zugleich eine Vorsorgemaßnahme für die gesamte Bevölkerung. Dafür setzen wir uns intensiv ein. Für tatsächlich eintretende Schäden muss der Versicherungsschutz gegen Elementarschäden allgemein ausgeweitet werden und gleichzeitig sozial verträglich bleiben.
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