»Verband Mitteldeutscher Promovierendenvertretungen«
Frage 5

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz limitiert die befristete Beschäftigung nach der Promotion auf 6 Jahre. Dies führt zum Verlust von hochqualifiziertem Personal, welches mit viel Aufwand ausgebildet wurde. Welche Möglichkeiten sehen Sie, die wissenschaftliche Karriere nachhaltiger zu gestalten?


Antwort von »BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Sachsen« vom 15.05.2024:

Die Diskussion um die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes dauert derzeit noch an, sodass zur tatsächlichen Ausgestaltung der Post-Doc-Phase und einer möglichen (früheren) Perspektive auf eine dauerhafte wissenschaftliche Karriere, noch keine Aussage getroffen werden kann. Nichtsdestotrotz ist es unser Streben, planbare und unbefristeten Beschäftigungsverhältnisse und wissenschaftliche Karrieren neben der Professur zu ermöglichen und deren Anzahl sukzessive zu heben. Einen ersten Schritt haben wir mit der Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes und der Etablierung der unbefristeten Beschäftigungskategorien Lecturer/ Senior-Lecturer und Wissenschaftsmanager:in gemacht. Deren eigenständiges Profil gilt es nun zu schärfen und zu entwickeln. Daneben bedarf es eines Konsens, dass Daueraufgaben an unseren Hochschulen auch von dauerhaft beschäftigten Personen ausgeführt werden sollen. Diese Aufgaben sind zu identifizieren und durch die entsprechenden Stellen zu untersetzen. Die grundsätzliche Möglichkeit der Hebung des unbefristeten Personalanteils bleibt Aufgabe einer jeden Haushaltsaufstellung- und verhandlung und der damit verbundenen bedarfs- und aufgabengerechten Grundfinanzierung unserer Hochschulen. Daneben können auch überkommene Organisationsmodelle von Hochschulen der Hebung von dauerhaften Beschäftigungspotenzialen hinderlich sein, diese wollen wir auf den Prüfstand stellen.

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