Die Zusammenlegung von Aufgabenträgern, insbesondere von 5 auf 3 Zweckverbänden, ist in Sachsen für die kommende Legislatur durchaus erstrebenswert. Nicht nur um effiziente Strukturen zu schaffen und Verwaltungskosten zu sparen, sondern auch um die Koordinierung zwischen den Ballungsräumen, den Landkreisen und den Nachbarländern zu verbessern.
Daneben braucht es für einen besseren und effizienteren sächsischen Schienenpersonennahverkehr, nach wie vor, eine übergreifende koordinierende Dachorganisation, wie die ursprünglich bereits in dieser Legislatur geplante und leider (an der CDU) gescheiterte Sächsische Mobilitätsgesellschaft. Zielsetzung für diese Organisation wäre u.a. Qualitätsstandards der Angebote zu vereinheitlichen (Bspw. einheitliche Regelung für Fahrradmitnahme oder Ticketverkauf im Zug etc.), das Tarifwirrwarr zu beseitigen, die Mobilitätsgarantie mit festgelegten Mindestbedienstandards abzusichern oder zur Planung innovativer Mobilitätsangebote.
Einsparungen von Beratungspersonal sehen wir BGR sehr kritisch (siehe oben genannte Gründe).
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