Die Regelungen zur Umsatzsteuer liegen auf Bundesebene. Wir setzen uns weiterhin für den Erhalt der Umsatzsteuerbefreiung für gemeinwohlorientierte Bildungsdienstleistungen ein, sind dabei aber an EU-Recht gebunden. Einzelne rechtliche Fragen zu diesem Thema sind auf Landesebene nicht zu beantworten und müssen (auf Bundesebene) durch Rechtsprechung geklärt werden.
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